Getauscht

Die vorletzte Handtasche, die ich mir als Ostergeschenk gekauft hatte, ist nach noch nicht einmal einer Woche quasi zusammengebrochen, d.h. ein Stück der Halterung eines Karabiners ist ausgebrochen und so hatte ich plötzlich statt zweier Schultergurte, die sich easy zu einem Rucksack zusammenziehen liessen, nur noch einen Schultergurt und einen lose herabhängenden Gurt.
Natürlich habe ich die Tasche am nächsten Tag zum Händler zurückgebracht, die Quittung hatte ich sogar aufgehoben. Denn auch auf Taschen gibt es, wie auf alle Waren, einen 2jährigen Gewährleistungsanspruch, wobei man bei privaten Verbrauchern laut § 476 BGB davon ausgeht, dass Mängel, die in den ersten 6 Monaten auftreten, bereits bei Übergabe der Ware bestanden. So musste ich nicht einmal beweisen, dass ich die Tasche nicht kaputt gemacht habe, weil ich vielleicht Bauklötze darin transportiert habe. 😉

Die Rückgabe wurde auch anstandslos vorgenommen, bei einer 15 € Tasche wäre wahrscheinlich sowieso jede Reparatur unverhältmässig gewesen. Leider gab es keine Ersatztasche im Laden, aber man telefonierte in den anderen Filialen herum und konnte von dort ein baugleiches Exemplar ordern, welches ich mir ein paar Tage später abholen konnte.
Und so habe ich meine rote Rucksack-Schultertasche zurück. 🙂