Das deutsche Rechtssystem ist eines der wunderlichsten, und die darin verankerten Abmahnungsregelungen bilden ein trauriges Highlight. Nun hat mal wieder ein Abmahner zugeschlagen und jemanden wegen des Einsatzes des WordPress-Plugins „Subscribe to Comments“ abgemahnt, weil die Abofunktion für folgende Kommentare nicht per Double Opt-In abgesichert wird.
D.h. jde/r kann bei einem Kommentar eine x-beliebige E-Mail-Adresse eintragen, an die dann weitere Kommentare per E-Mail geschickt werden.
Um dem aus dem Weg zu gehen, zumal das Taschenblog tatsächlich als gewerblich eingestuft werden könnte, habe ich das Plugin eben flugs deaktiviert.
Die Welt ist eben eine riesige potentielle Bande an Verbrechern.
Mehr dazu beim abgemahnten Blog